Bewegung im Streit um Antrag

Unterlagen der Großfamilie „wegen betonter Eilbedürftigkeit abschließend geprüft"

In die Auseinandersetzung zwischen der Sietländer Verwaltung und der zehn- köpfigen Familie Meier aus Ihlienworth ist jetzt Bewegung gekommen.

Bianca und Bodo Meier hatten der Verwaltung vorgeworfen, dass eingereichte Unterlagen dort nicht mehr aufzufinden seien. Die Familie hatte beim Sozialamt nach eigenen Angaben Beihilfen für Bekleidung und Heizung beantragt. Mehrere Monate lang sei nichts geschehen. Bei einer Nachfrage in der Verwaltung habe sie - Bianca Meier - die Auskunft erhalten, dass weder ein Antrag noch die notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung ihres Antrages vorliegen würden. In der Verwaltung entgegnete man auf Nachfrage, dass ein solcher Antrag von der Familie auch gar nicht gestellt worden sei.

Das bekräftigte Samtgemeinde-

 

bürgermeister Dirk Brauer in dieser Woche erneut: „Im Falle der Familie Meier haben die Unterlagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorgelegen. Ansonsten wäre über den Antrag entschieden worden." Doch: „Möglicherweise ist bei Gelegenheit einer Vorsprache beim Sozialamt einmal die Frage der Gewährung einer Beihilfe erörtert worden. Ein Antrag wurde nach Feststellung der Samtgemeinde jedoch nicht gestellt." Mittlerweile habe die Familie jedoch kurzfristig die „erbetenen Unterlagen beigebracht". Der Antrag sei „wegen der betonten Eilbedürftigkeit auch bereits abschließend geprüft" worden. Brauer: „Kurzfristig wird ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid in der Sache ergehen."

Grundsätzlich meint Brauer zur Gewährung von Sozialhilfe-leistungen: „Die Gewährung von Sozialhilfe an bedürftige Perso-

 

nen ist eine wichtige soziale Notwendigkeit, insbesondere wenn es bei den Hilfe-empfängern um Kinder geht, da diese nicht bereits aus finanziellen Gründen schlecht-ere Startmöglichkeiten ins Leben haben sollten als andere nicht auf Sozialhilfe ange-wiesene Kinder. Zu beachten ist jedoch, dass die Sozialhilfe eine enorme Kostenbelastung für die hoch verschuldeten Kommunen darstellt und daher nur wirklich Bedürftigen ausgezahlt werden kann." Und: „Um eine sparsame Bewirt-schaftung der Steuergelder zu gewährleisten, ist eine genaue individuelle Prüfung der Bedürftigkeit unabdingbar. Dafür notwendig ist die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordrucks sowie die Beifügung von Unterlagen, insbesondere Bescheinigungen über Einkommen."

© by S.Stüve 30.11.01
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