|
Samtgemeinde Sietland
Der Samtgemeindebürgermeister
Bekanntmachung
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
21. 5. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist die
Bezirksregierung Lüneburg gehalten, in den Gebieten der
Samtgemeinden Bederkesa und Sietland im Landkreis Cuxhaven
gelegenen Bereich „Holzurburg am Bederkesaer See" durch
Verordnung zu einem Naturschutzgebiet (NSG) gemäß § 24 des
Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zu erklären. Der
Geltungsbereich des Naturschutzgebietes ist in dem nachstehenden
Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt:
Der Verordnungsentwurf mit Karte und Erläuterung gemäß § 30 Abs. 2
des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes vom 11.4.1994
(Nds. GVBL. S. 155) in der zurzeit gültigen Fassung - liegt in
der Zeit vom 27. Januar 2004 bis einschließlich 26. Februar 2004
während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Sietland,
Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, Zimmer 15, öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und
Anregungen bei der Samtgemeinde Sietland oder bei der Bezirksregierung
Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, vorgebracht werden.
Ihlienworth, 15. Januar 2004
Dirk Brauer
|