Samtgemeinde Sietland
Der Samtgemeindebürgermeister
 
Bekanntmachung
 
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. 5. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist die Bezirksregierung Lüneburg gehalten, in den Gebieten der Samtgemeinden Bederkesa und Sietland im Landkreis Cuxhaven gelegenen Bereich „Holzurburg am Bederkesaer See" durch Verordnung zu einem Naturschutzgebiet (NSG) gemäß § 24 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zu erklären. Der Geltungsbereich des Naturschutzgebietes ist in dem nachstehenden Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt:
 
Skizze
 
Der Verordnungsentwurf mit Karte und Erläuterung gemäß § 30 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes vom 11.4.1994 (Nds. GVBL. S. 155) in der zurzeit gültigen Fassung - liegt in der Zeit vom 27. Januar 2004 bis einschließlich 26. Februar 2004 während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Sietland, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, Zimmer 15, öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen bei der Samtgemeinde Sietland oder bei der Bezirksregierung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, vorgebracht werden.
 
Ihlienworth, 15. Januar 2004
 
Dirk Brauer

© by S.Stüve 15.01.04
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