Neue Regelung für Unterbringung

Samtgemeinderat Sietland verabschiedete Satzung


 

Die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Obdachlosen in der Samtgemeinde Sietland wurde auf der jüngsten Sitzung des Samtgemeinderates auf eine neue Grundlage gestellt. „Das sei aus Rechtsgründen erforderlich", so Samtgemeindebürgermeister Dirk Brauer. Die Mitglieder des Rates unter Vorsitz von Hans-Dieter Hoffmeister verabschiedeten die neue Satzung einstimmig.
Bislang wurden Flüchtlinge und Obdachlose mündlich in eine durch das Sozialamt angemietete Unterkunft eingewiesen. In Zukunft muss dies schriftlich geschehen, damit auch gewährleistet ist, später auf gesicherter Basis von den Betroffenen eine entsprechende Nutzungsentschädigung einfordern zu können. Diese ist in einer Gebührensatzung festgelegt, die ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde. Erforderlich wurde die neue Satzung unter anderem auch durch die in der Vergangenheit zwischen der Samtgemeinde und dem Sozialamt der Samtgemeinde geschlossenen Verträge über die Anmietung von samtgemeindeeigenen Wohnräumen. Diese waren als nicht zulässig gewertet worden und hatten deshalb seinerzeit für Wirbel gesorgt.
Außer mit den Flüchtlingsunterkünften befasste sich der Rat noch mit Abwasserbeseitigungsthemen. Wenn die Abfuhr von privaten Kleinkläranlagen-Abwässern nicht zustande kommt, weil der Grundstückseigentümer zum vereinbarten Termin nicht vor Ort ist, kostet das in Zukunft mehr: Statt pauschal 25,56 Euro müssen Grundeigentümer nun 55 Euro pro Stunde zahlen.
 

© by S.Stüve 16.05.02
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