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Die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Obdachlosen
in der Samtgemeinde Sietland wurde auf der jüngsten Sitzung des
Samtgemeinderates auf eine neue Grundlage gestellt. „Das sei aus
Rechtsgründen erforderlich", so Samtgemeindebürgermeister Dirk
Brauer. Die Mitglieder des Rates unter Vorsitz von Hans-Dieter
Hoffmeister verabschiedeten die neue Satzung einstimmig.
Bislang wurden Flüchtlinge und Obdachlose mündlich in eine durch
das Sozialamt angemietete Unterkunft eingewiesen. In Zukunft muss
dies schriftlich geschehen, damit auch gewährleistet ist, später
auf gesicherter Basis von den Betroffenen eine entsprechende
Nutzungsentschädigung einfordern zu können. Diese ist in einer
Gebührensatzung festgelegt, die ebenfalls einstimmig verabschiedet
wurde. Erforderlich wurde die neue Satzung unter anderem auch durch
die in der Vergangenheit zwischen der Samtgemeinde und dem Sozialamt
der Samtgemeinde geschlossenen Verträge über die Anmietung von
samtgemeindeeigenen Wohnräumen. Diese waren als nicht zulässig
gewertet worden und hatten deshalb seinerzeit für Wirbel gesorgt.
Außer mit den Flüchtlingsunterkünften befasste sich der Rat noch
mit Abwasserbeseitigungsthemen. Wenn die Abfuhr von privaten
Kleinkläranlagen-Abwässern nicht zustande kommt, weil der
Grundstückseigentümer zum vereinbarten Termin nicht vor Ort ist,
kostet das in Zukunft mehr: Statt pauschal 25,56 Euro müssen
Grundeigentümer nun 55 Euro pro Stunde zahlen.
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