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Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum
29. November 2002 für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag
am 2. Februar 2003 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer
für den Wahlvorstand vorzuschlagen. Die Vorschläge sind an die
jeweils zuständige Samtgemeinde zu richten.
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind vier bis acht
Beisitzerinnen/Beisitzer je Wahlbezirk zu berufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 46 Absatz 2 des
Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) Wahlberechtigte, die
als Bewerberinnen/Bewerber oder Vertrauensperson auf einem
Kreiswahlvorschlag oder auf einem Landeswahlvorschlag benannt sind,
nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden.
Die Berufung zu einem Wahlehrenamt darf nach § 47 NLWG aus wichtigem
Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung ablehnen:
| 1. |
die Mitglieder der Landesregierung, des Deutschen Bundestages und
des Landtages,
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| 2. |
die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem
Vollzug des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes oder mit der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit beauftragt
sind,
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| 3. |
Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
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| 4. |
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge
für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
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| 5. |
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden
beruflichen Gründen, durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert
sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen,
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| 6. |
Wahlberechtigte, die sich am Wahltage aus zwingenden Gründen
außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
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09.November 2002
Samtgemeinde Am Dobrock
Der Samtgemeindebürgermeister Jan Erik Bohling
Samtgemeinde Börde Lamstedt
Der Samtgemeindebürgermeister Werner Otten
Samtgemeinde Hadeln
Der Samtgemeindebürgermeister Harald Zahrte
Samtgemeinde Hemmoor
Der Samtgemeindebürgermeister Jens Koch
Samtgemeinde Sietland
Der Samtgemeindebürgermeister Dirk Brauer
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