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Ihlienworth : Die Aussagen der frisch gekürten FDP-Kandidatin Jutta Geisler aus Ihlienworth rief jetzt den parteilosen CDU-Kandidaten Dirk Brauer auf den Plan. Gegenüber unserer Zeitung stellte Brauer gestern fest: „Die Aussagen der FDP-Kandidatin Geisler können aus meiner Sicht so nicht stehen bleiben." Jutta Geisler - Dritte im Bunde der Kandidaten im Sietland für das eingleisige Bürgermeister-amt hatte unter anderem die Verwaltungsbeamten kritisiert, ebenso fehlende Bürgernähe der Mitstreiter für die Kommunalwahl am 9. September. Risiko eingegangen „Die FDP-Kandidatin irrt, wenn sie meint, Verwaltungsbeamte könnten sich ohne irgendeinen finanziellen Verlust für jede politische Aufgabe freistellen lassen." Verwaltungsmann Brauer erläutert auch warum. „Nach Paragraf 36 Absatz 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes würde mein Beamtenverhältnis beim Landkreis Cuxhaven im Falle meiner Wahl (genauer: mit Aushändigung der Ernennungsurkunde) automatisch beendet werden." Das würde bedeuten, dass er nicht wieder in seinen Job zur Kreisverwaltung zurückkehren könne. Dieser Umstand bedeute für ihn als Familienvater angesichts seines relativ jungen Alters - ganz im Gegensatz zu den Äußerungen der Frau Geisler - ein gewisses finanzielles Risiko, „das manche Kollegen nicht bereit wären einzugehen", erläutert Brauer. Das Argument, der öffentliche Dienst mache sich in „allen Ausschüssen und Arbeitsgremien breit und ist dadurch an Gesetzgebung und Gesetzesflut maßgeblich beteiligt", sei hinsichtlich der Funktion der anstehenden Position des Samtgemeindebürgermeisters nicht nachvollziehbar. Die Gesetzesflut gehe nämlich nicht von den Kommunen aus, stellt der CDU-Kandidat fest. Gesetze von Bund und Ländern Vielmehr sind es der Bund und das Land, die gerade für den kommunalen Bereich ein Dickicht an komplizierten Vorschriften geschaffen hätten. In seiner 15-jährigen Laufbahn in der Kreisverwaltung habe er gerade diese Erfahrungen gesammelt und deshalb sei es erforderlich, dass die anstehenden Verwaltungs-aufgaben auch professionell erledigt würden. Gerade kleine Verwaltungen, wie die der Samtgemeinde Sietland, würden möglicherweise eine bedeutende Schwächung ihrer Verwaltungskraft verlieren, wenn der Hauptverwaltungs-beamte „nicht vom Fach" sei. Selbstverständlich müsse andererseits der Sachverstand und die Lebenserfahrung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltungsarbeit einfließen. Dafür gebe es jedoch eine Reihe von gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten in den politischen Gremien. Nicht unkontrollierbar „Es darf nicht vergessen werden, und das ist Frau Geisler vielleicht neu, dass der Rat sowie der Verwaltungsausschuss Teil der Verwaltung sind und somit auch Personen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören , Verwaltungsentschei-dungen treffen können." Die von Frau Geisler geforderte Bürgernähe gehöre im Übrigen mit zu seinen wichtigsten politischen Zielen. Eine unkontrollierbare politische Verselbstständigung der Verwaltung erkenne er nicht. Ganz im Gegensatz zur bisherigen Kommunalverfassung bestehe nun zum ersten Mal die Möglichkeit, den Hauptverwaltungsbeamten, also den Verwaltungschef, direkt zu wählen. Bisher war das Organ Samtgemeindedirektor rechtlich sehr viel deutlicher von der Politik abgegrenzt. Zukünftig müsse sich der Verwaltungschef aber alle fünf Jahre dem Votum der Wähler stellen. Brauer - schon ganz im Wahlkampf - stellte vor allem eine Frage: Würde die Kandidatin Geisler im Falle ihrer Wahl mit all den vielen von ihr beklagten Gesetzen klar kommen? |