Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsbeisitzern


Die Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum    5. Juni 2001 für die Kommunalwahl am 9. September 2001 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer für den Wahlvorstand vorzuschlagen.

Für die Kommunalwahlen werden einheitliche Wahlvorstände gebildet.

Gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKW G) können Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht in den Wahlvorstand berufen werden. Auf § 13 Abs. 3 NKWG (Ablehnung eines Wahlehrenamtes) wird hingewiesen.

In der Samtgemeinde Sietland sind für 8 Wahlvorstände ca. 50 Wahlvor-standsbeisitzerinnen/-beisitzer zu berufen.

Ihlienworth, 15. Mai 2001

Samtgemeinde Sietland
Der Samtgemeindewahlleiter
Schwanemann

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