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Einreichen von Wahlvorschlägen Wahlvorschläge für die Samtgemeindebürgermeisterwahl sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis Montag, 6. August 2001, 18.00 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, einzureichen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) eingereicht werden. Wer gemäß § 61 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. In dem Wahlvorschlag einer Partei darf nur aufgenommen werden, wer Mitglied dieser Partei oder parteilos ist. In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. Die Wahlvorschläge für die Samtgemeindebürgermeisterwahl müssen gemäß § 45d NKWG von mindestens 48 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Für diese Unterstützungsunter-schriften muss die Wahlberechtigung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und sie muss bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachgewiesen werden. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterstützungsunterschriften dürfen erst gesammelt werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber von den wahlberechtigten Mitgliedern oder Delegierten der Partei oder Wählergruppe bestimmt worden sind und der Sichtvermerk des zuständigen Wahlleiters auf dem Formblatt angebracht ist. Die Originalunterschriften der Wahlberechtigten müssen auf amtlichen Formblättern angebracht werden, die auf Anforderung vom zuständigen Wahlleiter kostenfrei geliefert werden. Parteien und Wählergruppen haben bei der Anforde-rung zu bestätigen, dass die Bewerberin/der Bewerber nach § 24 Abs. l des NKWG bestimmt worden ist. Von diesen Unterstützungsunterschriften sind nur die im § 21 Abs. 10 des NKWG genannten Parteien und Wählergruppen befreit. Folgende Parteien und Wählergruppen brauchen danach keine Unterstützungsunterschriften vorzulegen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (F.D.P.), Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) Für die Wahlvorschläge dieser Parteien genügt die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans. Parteien, die an der Samtgemeindebürgermeisterwahl teilnehmen wollen, aber oben nicht aufgeführt sind, werden hiermit aufgefordert, eine Wahlanzeige (§ 22 Abs. l NKWG) bis zum 24. 7. 2001 an den Nieder-sächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, zu senden. Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen.
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